Verpflichtungen als Hersteller nach dem ElektroG
Die gute Nachricht zuerst: Wir helfen Ihnen bei Ihren gesetzlichen Verpflichtungen!
Die gesetzlichen Vorgaben sind oft mit viel Aufwand verbunden, kompliziert und durch neue Gesetzgebungen ändern sich ständig Vorgaben. Ihnen ist das alles zu bunt? Dann lassen Sie uns diese Aufgaben für Sie übernehmen. Erhalten Sie unverbindlich ein transparentes Angebot über Kosten und die aktuellen Gebühren der stiftung ear.
Vom Elektrogerät zum Elektronik-Schrott
Es gilt, die Elektrogeräte in einen Kreislauf zu bringen und dadurch wertvollen Ressourcen zu schonen. Diesen Produktkreislauf sieht das ElektroG vor:
- Hersteller von elektronischen Produkten registrieren sich bei der stiftung ear.
- Private Haushalte erwerben Elektrogeräte und geben die kaputten Altgeräte bei den kommunalen Sammelstellen oder Händlern ab.
- Die kommunalen Sammelstellen melden der stiftung ear, sobald ein Container voll ist.
- Die stiftung ear bestimmt ein Unternehmen, das sich um die fachgerechte Entsorgung des Containers kümmert.
Registrierung und Meldung bei der stiftung ear
Bevor Unternehmen Ihre Elektrogeräte verkaufen dürfen, müssen sie sich bei der stiftung ear registrieren (Stammregistrierung).
Registrierungsnummer: WEEE-Nummer
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Unternehmen von der stiftung ear eine Registrierungsnummer, die sogenannte WEEE-Nummer. Mit dieser Nummer dürfen Unternehmen mit dem Verkauf ihrer Produkte beginnen. Jedes registriertes Unternehmen ist laut ElektroG verpflichtet, beim Anbieten und auf Rechnungen die WEEE-Nummer anzugeben, so dass andere Unternehmen und Verbraucher erkennen können, dass die Unternehmen ihren Pflichten nach dem ElektroG nachkommen.
Registrierung von ausländischen Unternehmen mit Bevollmächtigten
Hersteller, die keine Niederlassung in Deutschland haben, müssen einen Bevollmächtigten bei der stiftung ear benennen. Der Bevollmächtigte vertritt das Unternehmen in Deutschland und sorgt für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten nach dem ElektroG. Ausländische Unternehmen, die bereits bei der stiftung ear nach dem alten ElektroG registriert sind, müssen sich über einen Bevollmächtigten neu registrieren. Ihre alte Registrierung inkl. WEEE-Nummer wird aufgehoben.
Meldung im ear-Portal
Registrierte Unternehmen müssen regelmäßig die verkauften Produktmengen im ear-System melden. Hier müssen sie auch Aktualisierungs- und Ergänzungsregistrierungen vornehmen. Das trifft zu, wenn sich zum Beispiel der Name des Unternehmens ändert oder weitere Produkte und/oder Marken angemeldet werden sollen.
Die Registrierung ist ein komplexes Thema und bedeutet für Hersteller großen Aufwand. Die Meldung der verkauften Geräte muss fristgemäß erfolgen, da sonst Bußgelder drohen. Der weee full-service umfasst die Registrierungs- und Meldungsprozesse bei der stiftung ear. Lassen Sie sich gern unverbindlich zu unseren Konditionen beraten.
Hinterlegung einer Garantie bei der stiftung ear
Für die B2C-Registrierung benötigen Unternehmen eine insolvenzsichere Garantie. Die Garantie soll sicherstellen, dass auch nach einer Insolvenz eines Unternehmens die bereits verkauften Elektrogeräte umweltgerecht entsorgt werden können. Es gibt individuelle oder kollektive Garantielösungen. Jede Garantie wird von der stiftung ear geprüft.
Bitkom Compliance Solutions stellt das älteste am Markt registrierte Garantiesystem. Mit dem sogenannten "Garantiesystem Altgeräte" sind wir bereits seit 15 Jahren von der stiftung ear anerkannt und decken das größte Garantievolumen im deutschen Markt ab. Ein zweites eigenes Garantiesystem steht ebenfalls Herstellern von kleineren Mengen zur Verfügung: "weee full-service (bis 5 t)".
Sprechen Sie uns an, wenn Sie mehr über unsere insolvenzsichere Garantie erfahren möchten.
Entsorgung – Abholanordnung durch die stiftung ear
Die Entsorgung der Elektroaltgeräte, die bei den kommunalen Sammelstellen landen, wird zentral über die stiftung ear koordiniert. Sobald die Container der kommunalen Sammelstellen voll sind, versendet sie sogenannte Abholanordnungen an registrierte Hersteller und Bevollmächtigte. Die Unternehmen sind dann verpflichtet, die Container abzuholen, die Altgeräte fachgerecht zu entsorgen und einen neuen Container bereitzustellen.
Unternehmen müssen für die Koordination ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen beauftragen. So stellen sie sicher, dass sie einer Abholanordnung in der gegebenen Frist nachkommen. Hierfür kommen deutschlandweit tätige Entsorgungsunternehmen infrage.
Die Verteilung der Abholanordnungen richtet sich jeweils nach dem Gesamtgewicht der von Unternehmen auf den Markt gebrachten Produkte. Über einen Berechnungsalgorithmus bestimmt die stiftung ear, welcher Hersteller eine Abholanordnung erhält.
Die Entsorgungskosten tragen die Hersteller selbst. Die Entsorgungspreise unterscheiden sich je nach Geräteart und sind in einem Rahmenvertrag festgehalten. Durch unsere Einkaufsgemeinschaft können wir Ihnen günstige Konditionen garantieren. Diese verhandeln wir jedes Jahr mit unseren Entsorgern neu aus.