Handelsrücknahme nach dem ElektroG
Rechtlicher Hintergrund: Das deutsche Elektrogesetz (ElektroG)
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist zum 13. August 2005 in Deutschland in Kraft getreten und wurde am 24. Oktober 2015 novelliert. Es setzt die europäische WEEE-Richtlinie 2002/19/EU (bzw. WEEE-Richtlinie 2012/96/EG) um und regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel des ElektroG ist die Rücknahmequote von elektronischen Produkten zum Schutz der Umwelt zu erhöhen. Das Gesetz nimmt Hersteller, Vertreiber oder Importeur von Elektrogeräten in die Pflicht sich an den Entsorgungskosten zu beteiligen (Produktverantwortung bzw. Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung). Für diesen Zweck wurde die stiftung ear vom Umweltbundesamt mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben beliehen. Vor Verkaufsbeginn sind Hersteller verpflichtet, sich dort zu registrieren.
Das neue ElektroG verpflichtet Händler darüber hinaus zur Rücknahme von Elektroaltgeräten (Handelsrücknahme). Ziel ist auch hier die Erhöhung der Sammelquoten für Elektro- und Elektronikgeräte durch ein erweitertes Angebot von Rückgabestellen für Verbraucher.