Service für Verpackungen
Verpackungsrichtlinie und Verpackungsgesetz – Schon gewusst?
Die europäische Verpackungsrichtlinie gibt vor, dass und in welcher Weise Verpackungen zu entsorgen sind. Grundlage ist, dass Unternehmen Ihrer Produktverantwortung bzw. Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung nachkommen indem sie sich im entsprechenden Land an einem nationalen Rücknahmesystem beteiligen und eine Verpackungslizenz erwerben. Es gibt keine europaweite Registrierungsstelle. Die Anmeldung und Lizenzierung muss für jedes Land separat durchgeführt werden.
In Deutschland gilt seit 2019 das Verpackungsgesetz (VerpackG), welches Hersteller und Händler in die Pflicht nimmt, sich noch vor dem Verkaufsstart mit ihren Verkaufsverpackungen an einem anerkannten Dualen System zu beteiligen und sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister/LUCID zu registrieren. Dies kann nur höchstpersönlich online erfolgen.