Service für Batterien

Batterierichtlinie und Batteriegesetz – Schon gewusst? 

Die Batterierichtlinie gibt in vielen EU-Mitgliedstaaten vor, dass Sie das Inverkehrbringen von Batterien vor Verkaufsstart anzeigen, die verkauften Mengen regelmäßig und Ihrer Produktverantwortung bzw. Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung nachkommen um eine umweltgerechte Entsorgung sicherstellen. Es gibt keine europaweite Registrierungsstelle und die Anmeldungen erfolgen pro Land. In Deutschland ist das Batteriegesetz 2009 in Kraft getreten und regelt das „Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren“. Ziel des BattG ist die Rücknahmequote von Batterien zu erhöhen, da sie Wertstoffe, aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Für diesen Zweck wurden gemeinsame Rücknahmesysteme gegründet und ein Melderegister bei der stiftung ear eingerichtet.

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Bitte beachten Sie: Eine Garantie ist nur für Geräte erforderlich, die in privaten Haushalten genutzt werden können. Kalkulieren Sie hier bitte großzügig, um eine nachträgliche kostenpflichtige Garantieanpassung zu vermeiden.Planmenge bis 31.12.2024 (in kg)Planmenge 2025 (in kg)
1
Wärmeüberträger (z.B. Kühlschränke, Ölradiatoren, Entfeuchter*)
2
Bildschirmgeräte (Geräte zum Darstellen von Bildern und Geräte mit Bildschirmflächen > 100 qcm*)
3.1
Gasentladungslampen (z.B. Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren*)
3.2
Lampen außer Gasentladungslampen (LED-Leuchtmittel*)
4.1
Großgeräte (Geräte mit einer Kantenlänge > 50 cm*)
4.2
Große Photovoltaikmodule (Photovoltaikmodule mit einer Kantenlänge > 50 cm*)
5.1
Kleingeräte (Geräte mit einer Kantenlänge ≤ 50 cm*)
5.2
Kleine Photovoltaikmodule (Photovoltaikmodule mit einer Kantenlänge ≤ 50 cm*)
6
Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (ITK-Geräte mit einer Kantenlänge ≤ 50 cm*)
*Quelle: Website stiftung ear
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