Sie vertreiben Textilien oder Schuhe in Deutschland oder Europa?
Als Erzeuger, Einführer oder Vertreiber von Textilien und Schuhen können Sie von der erweiterten Herstellerverantwortung, Extended Producer Responsibility, kurz EPR, betroffen sein.
Die Textil-EPR verpflichtet Unternehmen, Verantwortung für die Sammlung, Sortierung, Wiederverwendung und Verwertung ihrer Produkte zu übernehmen. Welche konkreten Pflichten gelten, hängt vom jeweiligen Vertriebsland ab.
Betroffen sein können insbesondere:
Bekleidung und Accessoires
Schuhe
Heim- und Haushaltstextilien
weitere Textilprodukte
Typische Anforderungen sind die Registrierung bei nationalen Stellen, die Beteiligung an einem Rücknahme- und Verwertungssystem, regelmäßige Mengenmeldungen sowie die Zahlung von Umweltbeiträgen.
Wie behält man den Überblick über die länderspezifischen Anforderungen?
Die Vorgaben zur Textil-EPR werden in den europäischen Ländern unterschiedlich umgesetzt. Registrierungsverfahren, Produktkategorien, Meldefristen und Gebührenmodelle können sich daher je nach Land unterscheiden.
Eine zentrale europaweite Registrierung gibt es nicht. Unternehmen müssen ihre Verpflichtungen grundsätzlich für jedes Vertriebsland einzeln prüfen und erfüllen.
Die Lösung: Wir übernehmen Ihre Textil-Compliance:
Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung und Erfüllung Ihrer EPR-Pflichten für Textilien und Schuhe in Deutschland und Europa
Unsere Leistungen umfassen je nach Land:
Prüfung Ihrer Verpflichtungen
Registrierung bei nationalen Stellen
Anmeldung bei Rücknahme- und Verwertungssystemen
Erstellung und Einreichung von Mengenmeldungen pro Land
Koordination von Umweltbeiträgen und Entsorgungsgebühren
Unterstützung bei Bevollmächtigtenlösungen
laufendes Monitoring gesetzlicher Änderungen
Gemeinsam mit unserem internationalen Partnernetzwerk koordinieren wir Ihre Textil-Compliance zentral und zuverlässig.
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, wir kümmern uns um Ihre Compliance.
Die Richtlinie (EU) 2025/1892 verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten, eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien und Schuhe einzuführen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch die jeweiligen nationalen Gesetzgeber. Daher unterscheiden sich der Umsetzungsstand, die Anforderungen und die Zeitpunkte des Inkrafttretens von Land zu Land.
In einigen wenigen Ländern, darunter Frankreich und die Niederlande, bestehen bereits nationale EPR-Regelungen für Textilien. Diese gelten grundsätzlich weiter, müssen jedoch gegebenenfalls an die neuen Anforderungen der EU-Richtlinie angepasst werden.
In Deutschland sollen die europäischen Vorgaben durch ein neues Textilgesetz umgesetzt werden. Das Bundesumweltministerium hat hierzu erste Eckpunkte veröffentlicht. Ein abschließendes Gesetz liegt derzeit noch nicht vor. Die Umsetzung in deutsches Recht muss bis zum 17. Juni 2027 erfolgen. Auch in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten muss mit einer Umsetzung in den nächsten 12 Monaten gerechnet werden.