Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG)
Wer ist zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID verpflichtet?
Alle Unternehmen, die in Deutschland als Hersteller von Verpackungen gelten, müssen sich im Verpackungsregister LUCID registrieren und regelmäßige Mengenmeldungen vornehmen.
Was bedeutet die Systembeteiligungspflicht?
Das VerpackDG hält die Unterscheidung zwischen systembeteiligungspflichtigen und nicht-systembeteiligungspflichtigen Unternehmen aufrecht. Systembeteiligung bezeichnet die Übernahme finanzieller Verantwortung für das Recycling. Die Erfüllung der Systembeteiligungspflicht erfolgt durch den Abschluss eines Systembeteiligungsvertrags mit einem oder mehreren Systemen. Neu ist, dass sich Unternehmen für nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister zur Erfüllung ihrer erweiterten Herstellerverantwortung zulassen müssen (wird 2027 relevant). Alternativ können diese Unternehmen ihre Pflichten an eine Organisation für Herstellerverantwortung übertragen und diese der Zentralen Stelle Verpackungsregister elektronisch benennen.
Welche Vorschriften gibt es in der Europäischen Union?
Die Bestimmungen des VerpackDG stellen die nationalen Durchführungsregelungen zur europäischen Verpackungsverordnung dar. Die europäische Verpackungsverordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und harmonisiert bestimmte Bereiche wie die Erzeugerpflichten in Bezug auf das EU-Konformitätsbewertungsverfahren voll. Da die Mitgliedstaaten aber jeweils eigene Stellen für die EPR-Pflichten wie Registrierung und Meldung etablieren, müssen Unternehmen, die in mehreren EU-Ländern tätig sind, sicherstellen, dass sie neben den einheitlich geltenden Pflichten auch die spezifischen nationalen Anforderungen in jedem Land erfüllen.
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