Die neue europäische Verpackungsverordnung (VerpackV)
Wie im Dezember 2022 berichtet soll die europäische Verpackungsrichtlinie durch eine Verpackungsverordnung abgelöst werden.
Im Gegensatz zur EU-Richtlinie wäre die EU-Verordnung nicht mehr in nationales Recht umzusetzen, was bislang durch das deutsche Verpackungsgesetz geschieht.
Am 27. Februar 2023 hatte die EU-Kommission den ersten Vorschlag für eine mögliche neue EU-Verpackungsverordnung vorgestellt. Das Europäische Parlament hat am 22.11.2023 seine Position verabschiedet. Die Mitgliedstaaten werden ihre Änderungsvorschläge am 18. Dezember 2023 beschließen.
Zentrale Ziele sind:
- Vermeidung von Verpackungsmüll durch die Reduzierung von unnötigen Verpackungen, Einschränkung von unnötigen Verpackungen und Förderung von wiederverwendbaren und nachfüllbaren Verpackungslösungen. Hierzu zählt beispielsweise das Verbot von Einwegverpackungen in Restaurants.
- Förderung eines geschlossenen Recyclingkreislaufs, in dem alle Verpackungen auf dem EU-Markt bis 2030 wirtschaftlich recycelt werden können (z.B. durch Pfandsystem oder kompostierbare Verpackungen).
- Senkung des Bedarfs an Primärrohstoffen durch verbindliche Quoten für die Nutzung an recycelten Kunststoffen in Verpackungsmaterialien.
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