Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes - Gesetzentwurf der Bundesregierung
Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur erneuten Novellierung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes beschlossen.
Der Bitkom hatte sich im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des BMUV mit folgender Stellungnahme eingebracht.
Auf den ersten Blick:
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Die im Referentenentwurf vorgesehene - und von Bitkom abgelehnte - Erhöhung der Kantenlänge für die 0:1-Rücknahme auf 50 cm wurde gestrichen. Der Regierungsentwurf nimmt keine Änderung mehr vor, es bleibt bei 25 cm.
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Die Bereitstellung von Informationen soll weiterhin in schriftlicher (Papier-)Form "sowie zusätzlich auf der Internetseite [...] gut sichtbar und leicht auffindbar" erfolgen. Die von Bitkom vorgeschlagene Wahlfreiheit zwischen schriftlicher und digitaler Form wurde nicht gefolgt.
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Das neue Symbol für Sammel- und Rücknahmestellen wurde beibehalten und wird weiterhin als neuer § 18a formuliert und nicht in den bestehenden § 18 integriert.
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Zudem müssen Verbraucher künftig unmittelbar am point-of-sale durch das Symbol der getrennten Mülltonne darüber informiert werden, dass sie ein Elektrogerät kaufen, welches nach dem Gebrauch gesondert zu entsorgen ist.
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Verbraucher sollen künftig Einweg-E-Zigaretten grundsätzlich an allen Verkaufsstellen zurückgeben können, wo diese verkauft werden (z.B. Kiosk). Die Rückgabe ist nicht an einen Neukauf gebunden.
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Der Anwendungsbereich für die Rücknahmepflichten von Vertreibern, die über Fernabsatz (z.B. Onlineshops) verkaufen, wird künftig deutlich erweitert. § 3 Nummer 11d ergänzt eine Definition des Begriffs „Lager- und Versandfläche“. Während bisher ausschließlich Flächen im Inland relevant waren, werden nun auch sämtliche – inklusive angemieteter – Flächen im Ausland erfasst, die ein Vertreiber zur Abwicklung des Verkaufsprozesses an Verbraucher nutzt.
Die Stellungnahme des Bitkom im Rahmen der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des BMUV finden Sie hier: https://www.bitkom.org/Bitkom/Publikationen/Drittes-Gesetz-zur-Aenderung-des-Elektro-und-Elektronikgeraetegesetzes
Den Referentenentwurf finden Sie hier.
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