Update Batterieverordnung 2025
Die BattVO gilt europaweit seit dem 18. Februar 2024. Allerdings sind die meisten Regelungen von diesem grundsätzlichen Geltungsbeginn ausgenommen und erlangen erst zu einem späteren Zeitpunkt Geltung. Ein wichtiger Stichtag in diesem Zusammenhang war der 18. August 2024, an dem eine Vielzahl von Anforderungen der BattVO wirksam wurden. Hierzu zählen insbesondere die Pflicht zur Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens, die Erstellung einer Konformitätserklärung und die Kennzeichnung mit dem CE-Kennzeichen sowie die Hersteller- und Erzeugerkennzeichnung.
Auch im Jahr 2025 bleibt der 18. August ein entscheidendes Datum, an dem weitere zentrale Vorschriften Geltung erlangen. Hierzu zählen insbesondere die Sorgfaltspflichten gemäß Art. 47 ff. BattVO, die darauf abzielen, menschenrechtliche und umweltbezogene Standards entlang der Lieferkette zu gewährleisten. Eine erste Konkretisierung der Sorgfaltspflichten soll durch Leitlinien der Kommission bis zum 18. Februar 2025 veröffentlicht werden.
Einen Überblick über die Sorgfaltspflichten gemäß Art. 47 ff. BattVO können Sie in dem kostenlosen Online-Live-Seminar erhalten.
Ebenfalls am 18. August 2025 erlangen die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung nach Art. 54 ff. BattVO Geltung. Diese Vorschriften bauen auf dem bestehenden System der Batterierichtlinie auf, das in Deutschland aktuell durch das BattG umgesetzt wird. Eine wesentliche Neuerung betrifft ausländische Hersteller: Künftig müssen sie einen inländischen Bevollmächtigten benennen, der einen Neuantrag bei der stiftung ear stellen muss – eine Entscheidung, die bisher freiwillig getroffen werden konnte. Der Antrag kann bereits vor dem Stichtag eingereicht werden.
Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (BattDG)
Obwohl die BattVO als EU-Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt, beinhaltet sie zahlreiche Öffnungsklauseln sowie konkrete Regelungsaufträge, die den Mitgliedstaaten die Verpflichtung auferlegen, ergänzende nationale Rechtsvorschriften zu erlassen. Dies macht eine Anpassung des deutschen Batterierechts erforderlich.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde in Deutschland ein Gesetzesentwurf für das Batterierecht-EU-Anpassungsgesetz (BattDG) vorgelegt, der das bisherige BattG ersetzen soll. Der Referentenentwurf erschien bereits im Mai 2024, gefolgt vom Regierungsentwurf im November desselben Jahres. Aufgrund der Auflösung der Regierungskoalition wurde das Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet. Für betroffene Wirtschaftsakteure entsteht daraus eine erhebliche Rechtsunsicherheit: Obwohl die EU-Vorgaben unmittelbar gelten, fehlen erforderliche Anpassungen im deutschen Batterierecht.
Leitlinien zu den Anforderungen zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit
Die Kommission hat am 10. Januar 2025 in der Bekanntmachung C/2025/214 Leitlinien zu den Anforderungen zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit veröffentlicht. Ab dem 18.2.2027 müssen Produkte, die Gerätebatterien enthalten, so gestaltet sein, dass Endnutzer die Batterien jederzeit leicht entfernen und austauschen können. (Art. 11 Abs. 1 BattVO). Für LV-Batterien gilt, dass diese von unabhängigen Fachleuten jederzeit während der Lebensdauer des Produkts leicht entfernt und ausgetauscht werden können (Art. 11 Abs. 5 BattVO). Mit dieser Veröffentlichung ist die Kommission ihrer Verpflichtung aus Art. 11 Abs. 9 BattVO nachgekommen und hat Leitlinien zur harmonisierten Anwendung bereitgestellt.
Neuer Standard für den digitalen Batteriepass veröffentlicht
Ab Februar 2027 wird der digitale Batteriepass in der EU verpflichtend. Er soll Transparenz über den gesamten Lebenszyklus einer Batterie schaffen – von Materialzusammensetzung bis CO₂-Fußabdruck. Damit Unternehmen sich frühzeitig vorbereiten können, haben das Deutsche Institut für Normung (DIN) und die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) nun die DIN DKE SPEC 99100 „Anforderungen an Datenattribute des Batteriepasses“ veröffentlicht.
Diese neue Norm legt fest, welche Datenattribute der Batteriepass enthalten sollte – sowohl gesetzlich vorgeschriebene als auch freiwillige Angaben. Dazu gehören unter anderem allgemeine Informationen zur Batterie und zum Hersteller, Angaben zur Leistung und Haltbarkeit sowie zu den Arbeitsbedingungen in der Rohstoffgewinnung. Die DIN DKE SPEC 99100 dient Unternehmen als praktischer Leitfaden, um die Anforderungen des künftigen Batteriepasses umzusetzen.
Der Standard basiert auf der „Content Guidance für den EU-Batteriepass“ des öffentlich geförderten Battery Pass Konsortiums und soll als Grundlage für zukünftige internationale Normen dienen. Unterstützt wird die Entwicklung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Die DIN DKE SPEC 99100 ist kostenfrei über DIN Media verfügbar.
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