Bundestag verabschiedet ElektroG – Novelle tritt Anfang 2026 in Kraft
Der Deutsche Bundestag hat am späten Abend des 6. November 2025 die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) beschlossen. Das Gesetz tritt formal am 28.11.2025 am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft, die meisten neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar bzw. 1. Juli 2026.
Schwerpunkte der Novelle
Die Überarbeitung des ElektroG soll die Sammlung und Entsorgung alter Elektrogeräte erleichtern und bestehende Pflichten präzisieren. Laut verschiedenen Medienberichten stehen vor allem folgende Punkte im Fokus:
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Erweiterte Rücknahmepflichten: Händler sollen stärker in die Pflicht genommen werden, Altgeräte zurückzunehmen. Besonders hervorgehoben wird die neue Rückgabepflicht für E-Zigaretten – nicht nur für Einwegmodelle, sondern auch für Mehrweg-Vapes und Tabakerhitzer. Ziel ist es, Umgehungsstrategien zu vermeiden und für Verbraucher einen einheitlichen Entsorgungsweg zu schaffen.
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Erleichterung bei Meldung der Eigenrücknahmen: Diese sind nunmehr nur noch jährlich statt monatlich zu melden.
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Mehr Sicherheit an Sammelstellen: Das Gesetz adressiert erneut die Brandgefahr durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien. Kommunale Sammelstellen erhalten klarere rechtliche Vorgaben und erweiterte Kennzeichnungsregeln. Durch erhöhte Anforderungen in der Sammlung ist eine leichte Preiserhöhung in einigen Sammelgruppen zu erwarten.
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Verbesserte Verbraucherinformation: Die Informationspflichten sollen präzisiert werden, damit Altgeräte leichter identifiziert und korrekt entsorgt werden können.
Bundesrat verzichtet auf Vermittlungsausschuss
Im Vorfeld hatte der Umweltausschuss des Bundesrates empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen, da die geplanten Maßnahmen zu E-Zigaretten aus Sicht der Länder nicht ausreichten. Der Ausschuss plädierte für ein vollständiges Verbot von Einweg-Vapes – mit Verweis auf eine steigende Zahl von Bränden in Entsorgungsanlagen, die auf falsch entsorgte Geräte zurückgeführt werden.
Am 21. November 2025 entschied die Länderkammer jedoch, diese Empfehlung nicht aufzugreifen. Damit war der Weg frei für ein zügiges Inkrafttreten des ElektroG. In einer begleitenden Protokollerklärung signalisierte die Bundesregierung zugleich ihre Bereitschaft, ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten vorzubereiten. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Zustimmung der EU-Kommission.