Neues Gesetz zur Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung in Deutschland
Das Bundeskabinett hat einen Entwurf für ein „Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz“ in Deutschland beschlossen (BMUKN: Neues Verpackungsgesetz verbessert Abfallvermeidung und Recycling). Hintergrund der Gesetzesinitiative ist, dass einige Regelungen der 2025 in Kraft getretenen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ab 12. August 2026 wirksam werden und nationale Regelungen wie in allen anderen EU Mitgliedsländern hieran anzupassen sind. Der Entwurf durchläuft nun das Gesetzgebungsverfahren — der Bundestag muss noch zustimmen, der Bundesrat wird beteiligt.
Worum es im Kern geht
Der Entwurf stärkt die Verantwortung von Herstellern und erhöht Anforderungen für Organisationen, die die Herstellerpflichten übernehmen. Wichtigste Punkte:
- Mehr Geld für Abfallvermeidung: Duale Systeme, Branchenlösungen und ähnliche Organisationen — sowie auch Hersteller, die sich nicht an solchen Organisationen beteiligen — müssen einen Mindestanteil ihres Budgets für Maßnahmen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen einsetzen. Diese Akteure sind verpflichtet, Maßnahmen zur Stärkung von Mehrwegverpackungen und Wiederbefüllung umzusetzen und so zur Reduktion von Verpackungsabfällen beizutragen.
- Höhere Recyclingquoten: Die Recyclingziele werden angehoben — es soll mehr Material wiederverwertet werden.
- Zulassungspflicht: Alle Organisationen, die Herstellerpflichten wahrnehmen, sowie Hersteller, die sich keiner Organisation anschließen, müssen künftig bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister zugelassen werden.
Wie können wir Sie unterstützen?
In unseren Seminaren zur VerpackVO navigieren wir Sie am Beispiel anschaulicher Praxisbeispiele durch die regulatorischen Neuerungen:
Sollten die Termine nicht passen oder Sie eine maßgeschneiderte Schulung bevorzugen, kontaktieren Sie uns gern über compliance@bitkom-consult.de.