Neues Verpackungsgesetz: Was sich 2026 für Hersteller wirklich ändert
Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz beschlossen (BMUKN: Neues Verpackungsgesetz verbessert Abfallvermeidung und Recycling). Hintergrund der Gesetzesinitiative ist, dass einige Regelungen der 2025 in Kraft getretenen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ab 12. August 2026 wirksam werden und nationaler Regelungen hieran anzupassen sind. Der Regierungsvorschlag durchläuft nun das Gesetzgebungsverfahren. Der Bundestag muss das Gesetz noch beschließen. Der Bundesrat wird beteiligt.
Was bleibt (vorerst) gleich
Die Unterscheidung zwischen systembeteiligungspflichtigen und nicht- systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bleibt bestehen (vgl. News).
Nicht betroffen von dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren sind Kennzeichnungspflichten. Derzeit gleichen die auf dem europäischen Binnenmarkt geltenden Regeln für Verpackungslabels einem regulatorischen Flickenteppich. Ein harmonisiertes Kennzeichnungssystem wird frühestens ab dem 12. August 2028 verpflichtend. Vorerst gelten in einigen der Mitgliedstaaten bestehenden Regeln über die Kennzeichnung fort.
Ein harmonisiertes Kennzeichnungssystem wird frühestens ab dem 12. August 2028 verpflichtend. Das harmonisierte System befindet sich derzeit in Ausarbeitung Kürzlich hat das Joint Research Centre der Kommission zur Vorbereitung des verbindlichen Durchführungsrechtsakt einen Vorschlag für ein einheitliches System vorgelegt. Hersteller können sich vorsorglich mit diesem Kennzeichnungsschemata vertraut machen (JRC technical proposal on EU harmonised waste sorting labels under the packaging and packaging waste regulation - Publications Office of the EU).
Was ändert sich ab dem 12. August 2026 für Hersteller
Ab dem 12. August gilt europaweit einheitlich die sehr weite Herstellerdefinition aus der PPWR. Unternehmen sollten prüfen, ob sie als Hersteller nach der Verordnung gelten.
Die Regelungen zur Registrierung bleiben im Wesentlichen gleich. Neu ist das Regime der erweiterten Herstellerverantwortung. Das neue Gesetz sieht eine Zulassungspflicht für Hersteller vor. Die Zulassungspflicht entfällt nur dann, wenn der Hersteller seine Pflichten zur Erfüllung der erweiterten Herstellerverantwortung an eine sonstige Organisation für Herstellerverantwortung übertragen hat.
Eine wesentliche Änderung mit Auswirkungen auf die Praxis ergibt sich für Erzeuger aus der Einführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens.
Wie können wir Sie unterstützen?
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