Wichtige Änderungen für nicht im Vereinigten Königreich ansässige indirekte Verkäufer
Ausländische Unternehmen ohne Sitz im Vereinigten Königreich, die Elektro- und Elektronikgeräte über indirekten Verkauf auf den britischen Markt bringen, gelten künftig nicht mehr als Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten. Stattdessen trägt die erste juristische Person mit Sitz im Vereinigten Königreich, die die Geräte auf den Markt bringt, die volle Verantwortung. Diese Person muss sich als Hersteller registrieren, die Meldungen vornehmen und die entsprechenden Verpflichtungen finanzieren.
„Indirekter Verkauf“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Produkte ausschließlich über britische Importeure oder Händler vertrieben werden, ohne direkten Verkauf an Endnutzer.
„Im Vereinigten Königreich ansässig“ bedeutet, dass ein Unternehmen eine gewisse physische Präsenz im Vereinigten Königreich hat, wie z. B. eine Niederlassung, ein Büro oder einen Ort, an dem es Geschäfte tätigt.
Bisherige Regelung:
Bislang konnten ausländische Unternehmen ohne Niederlassung im Vereinigten Königreich die Verantwortung freiwillig übernehmen, indem sie sich registrierten und die Pflichten der britischen Importeure oder Händler übernahmen. Diese Möglichkeit entfällt nun.
Direkte Verkäufe an Endnutzer via Fernabsatz:
Ausländische Unternehmen ohne Sitz im Vereinigten Königreich, die Elektro- und Elektronikgeräte per Fernabsatz direkt an Endnutzer (privat oder gewerblich) im Vereinigten Königreich verkaufen, gelten weiterhin als Hersteller gemäß den UK WEEE-Regelungen. Sie bleiben verpflichtet, sich zu registrieren und die entsprechenden Meldepflichten zu erfüllen.
Was Sie jetzt tun müssen:
Verkaufen Sie ausschließlich indirekt? Teilen Sie uns dies sofort mit, damit Ihre Registrierung für 2025 angepasst wird.
Verkaufen Sie auch direkt? Ab Januar 2025 melden Sie ausschließlich die Mengen, die direkt an Endnutzer geliefert werden.
