EU-Kommission nimmt Ausführliche Stellungnahme mit Bedenken gegen deutsches PPWR-Durchführungsgesetz zurück
Die Europäische Kommission zieht ihre zuvor abgegebene Ausführliche Stellungnahme zur deutschen Notifizierung 2026/0069/DE zurück (mehr dazu).
Damit werden die ursprünglich von der EU-Kommission erhobenen Bedenken gegen den Entwurf des VerpackDG als ausgeräumt angesehen. Bitkom Compliance Solutions hatte hierzu vergangene Woche ausführlich berichtet (zum Newsbeitrag). Mit der Rücknahme der ausführlichen Stellungnahme gilt nun auch keine verlängerte Stillhaltefrist für den deutschen Gesetzgeber.
Das VerpackDG könnte also noch rechtzeitig vor Geltungsbeginn der PPWR am 12. August 2026 in Kraft treten – als voraussichtlich erstes nationales Durchführungsgesetz zur neuen Europäischen Verpackungsverordnung.
Nationale Durchsetzungsgesetze schaffen die nationale Verwaltungs- und Vollzugsstruktur für die Umsetzung der PPWR. Die PPWR gilt zwar unmittelbar, nationale Vollzugs- und Durchführungsregelungen sind jedoch noch nicht verabschiedet. Für Unternehmen bleibt daher insbesondere bei Registrierungsverfahren, Zuständigkeiten und EPR-Prozessen eine erhebliche Rechts- und Planungsunsicherheit bestehen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Unabhängig davon sollten Unternehmen ihre Vorbereitungen auf die unionsweit einheitlich geltenden Anforderungen der PPWR weiterhin konsequent fortführen. Dies betrifft insbesondere:
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die Prüfung der künftigen Rollenverteilung innerhalb der Lieferkette,
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die Umsetzung der Erzeugerkennzeichnung (gilt unmittelbar ab dem 12.8.2026),
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den Aufbau von Konformitäts- und Dokumentationsprozessen (gilt unmittelbar ab dem 12.8.2026),
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die Vorbereitung der EU-Konformitätserklärung (gilt unmittelbar ab dem 12.8.2026),
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sowie die Bewertung bestehender Verpackungsportfolios im Hinblick auf die neuen PPWR-Anforderungen.
Hinsichtlich zukünftiger nationaler EPR-Prozesse und Registrierungsanforderungen sind die Entwicklungen in den einzelnen Mitgliedstaaten aufmerksam zu beobachten. Bitkom Compliance Solutions unterstützt Sie gern bei der Analyse der PPWR-Anforderungen sowie der Beobachtung nationaler Umsetzungsgesetze und Vollzugsstrukturen. Hier geht es direkt zur Angebotsanfrage.