Stoffbeschränkungen in Verpackungen ab 12. August 2026 - zusätzlicher Nachweisbedarf für Unternehmen
Am 12. August 2026 werden die Stoffbeschränkungen der EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) wirksam. Für Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen oder verwenden, entsteht daraus konkreter Handlungsbedarf. Die PPWR enthält Vorgaben zu bestimmten gefährlichen Stoffen in Verpackungen und Verpackungsbestandteilen. Dazu zählen insbesondere Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom (Cr VI), sowie, allerdings nur für Lebensmittelkontaktverpackungen, PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen), für die spezifische Beschränkungen vorgesehen sind.
Die wesentliche Neuerung liegt weniger in den Stoffverboten selbst, sondern in den konkreten Anforderungen an die Nachweisführung. Unternehmen müssen künftig im Rahmen ihrer Konformitätsverfahrensdokumentation belegen können, dass die verwendeten Verpackungen die einschlägigen Stoffbeschränkungen einhalten.
Das bedeutet:
- Verfügbarkeit belastbarer Nachweise zur Stoffkonformität
- Integration in die technische Dokumentation
- Anpassung bestehender Compliance- und Freigabeprozesse
Ohne entsprechende Nachweise kann die Konformität der Verpackung nicht ausreichend belegt werden.
Lieferkette als Schlüssel zur Compliance
In der Praxis wird die Einhaltung der Anforderungen maßgeblich über die Lieferkette abgesichert werden müssen. Unternehmen sollten daher frühzeitig sicherstellen, dass ihre Lieferanten geeignete Informationen und Nachweise bereitstellen können. Ziel ist eine durchgängige und prüffähige Dokumentation entlang der Lieferkette z.B. mittels:
- Prüfberichten (z. B. Laboranalysen) zu relevanten Stoffen wie Schwermetallen sowie – bei Lebensmittelkontaktmaterialien – PFAS
- Lieferantenerklärungen zur Einhaltung der regulatorischen Anforderungen
- Vertragliche Regelungen zur Absicherung der Datenbereitstellung
Jetzt vorbereiten
Mit Blick auf den Stichtag sollten Unternehmen jetzt aktiv werden:
- Identifikation betroffener Verpackungen
- Überprüfung der bestehenden Datenlage
- Abstimmung mit Lieferanten zu künftigen Nachweisen
- Aufbau oder Anpassung interner Dokumentationsprozesse