Tag der Batterie 2026: Ein Jahr bis zur Batterie-Entfernbarkeits-Pflicht
Am 18. Februar steht der Internationale Tag der Batterie im Fokus. Ein passender Anlass, um sich als Händler und Hersteller auf die nadelnde Frist von Artikel 11 der EU-Batterieverordnung (VO (EU) 2023/1542) vorzubereiten: Ab dem 18. Februar 2027 müssen Gerätebatterien und LV-Batterien (Leichte Fahrzeugbatterien) in Ihren Produkten leicht entfernbar und austauschbar sein.
Wer ist betroffen?
Alle Marktteilnehmer, die Produkte mit eingebauten Geräte- oder LV-Batterien in der EU in Verkehr bringen – also Hersteller, Importeure und Händler. Das umfasst Smartphones, Laptops, Kleingeräte bis hin zu E-Bikes oder leichten Fahrzeugen.
Kernanforderungen ab 18.08.2027:
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Gerätebatterien: Müssen während der gesamten Gerätelebensdauer vom Endnutzer mit handelsüblichen Werkzeugen ohne Beschädigung entfernt und ersetzt werden können. Ausnahmen nur für spezielle Geräte (z. B. wasserfeste Modelle oder Medizinprodukte), bei denen unabhängige Fachleute den Austausch übernehmen – strikt begründet und dokumentiert.
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LV-Batterien: Leicht entfernbar und austauschbar durch unabhängige Fachleute.
Die EU-Kommission hat mit den Leitlinien C(2025)214 bereits Kriterien wie „leicht entfernen“ (max. 5 Schrauben, kein Kleben) und Nachweispflichten präzisiert – inklusive Veröffentlichung auf der Website des Herstellers.
Handlungsempfehlungen für Sie als Händler/Hersteller:
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Prüfen Sie jetzt Stücklisten und Designs auf „Design for Removability“.
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Fordern Sie Lieferanten zu passenden Spezifikationen auf und sichern Sie Ersatzteilverfügbarkeit (mind. 5 Jahre).
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Dokumentieren Sie Ausnahmen und integrieren Sie Checks in Ihre Compliance-Prozesse, um Bußgelder und Rückrufe zu vermeiden.
Nutzen Sie den Tag der Batterie, um erste Audits zu starten.
Bei Fragen beraten wie Sie gerne! Nutzen Sie außerdem unser Schulungsangebot, um sich auf den aktuellen Stand zu bringen: